Kann ich das Gutachten nachträglich ändern lassen?

Antwort:

Eine nachträgliche Änderung des Stichtags oder Bewertungsanlasses ist nur im Rahmen eines neuen Auftrags möglich. Geringfügige Korrekturen (z. B. bei Zahlendrehern) nehme ich selbstverständlich kostenfrei vor.

Tobias Knoll - Augsburg

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