

Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten richten sich nach dem ermittelten Verkehrswert der Immobilie und orientieren sich an der aktuellen Honorarrichtlinie des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) in der Fassung von 2024. Diese Richtlinie dient als unverbindliche Empfehlung für die Honorargestaltung und berücksichtigt sowohl den Wert der Immobilie als auch den Aufwand für die Gutachtenerstellung.
Zusätzliche Aufwände, wie die Bewertung von Rechten und Belastungen (z. B. Erbbaurecht, Nießbrauch, Wegerechte), mehrere Wertermittlungsstichtage oder besondere objektspezifische Merkmale, können zu Honoraranpassungen führen. Diese werden gemäß der BVS-Honorarrichtlinie mit prozentualen Zuschlägen auf das Grundhonorar berücksichtigt.
Für eine genaue Kosteneinschätzung erstelle ich Ihnen gerne ein individuelles Angebot, das den spezifischen Anforderungen Ihres Bewertungsauftrags entspricht.
Hinweis: Die Honorarempfehlung orientiert sich an der BVS-Honorarrichtlinie (Fassung 2024). Diese stellt keine gesetzliche Vorgabe dar, sondern dient als Orientierung für sachverständige Tätigkeiten.
Sachverständiger für die Markt-
und Beleihungswertermittlung
von Immobilien
(Sprengnetter Akademie)
Bankfachwirt BankColleg
Immobilien-Gutachter Tobias Knoll
Geprüfte Fachkompetenz
Zertifizierter Sachverständiger
ZIS Sprengnetter Zert (S)
Wolfgang Knoll - Immobiliengutachter
www.knoll-gutachten.de
Matthias Knoll - Sachverständiger für Immobilien
www.bewertungmitexpertise.de
Verkehrswertgutachter für Immobilien Tobias Knoll
Gemäß ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, ZIS Sprengnetter Zert (S)
Augsburg - München - Bayern - Baden-Württemberg
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen